Tanzlustbarkeit oder: All die schönen Kleider

Juni und Juli sind die traditionellen Monate für Abibälle. Doch die neueste Corona-Verordnung im Land Berlin verbietet nach wie vor Tanzlustbarkeiten. 

Ich liebe dieses Wort „Tanzlustbarkeit“. Das Gewerberecht benutzt diesen Begriff zur Einordnung bestimmter Events (um jetzt mal ein neudeutsches Wort einzubringen). Es ist zwar ein wenig altertümelnd, aber es sagt alles aus. 

Abibälle, wie auch Hochzeiten, gehören natürlich zu eben diesen Lustbarkeiten.

Solche Veranstaltungen finden allgemein in „Schankwirtschaften“ (Kneipen etc.) „Speisewirtschaften“ (Restaurants etc.) oder auch „Vergnügungsstätten“ (Veranstaltungssäle etc.) statt. 

Für Tanzlustbarkeiten muss Frau natürlich ein schönes Kleid haben. Und der Abiball ist meist einer der wichtigen Anlässe im Leben einer Frau für genau solche Anschaffungen.

Wir, ein kleiner Kreis Mütter von Abiturientinnen, haben uns etwas vorgenommen: Ob es einen Abiball gibt oder nicht, ist momentan egal. Unsere Mädels sollen definitiv ein wunderschönes Kleid bekommen. Nach dem Motto:  Wenn schon keine Tanzlustbarkeit in einer Vergnügungsstätte – dann wenigstens ein schönes Kleid.

Eure Sandra von elbfeeberlin